Rechtsprechung
LG Hagen, 23.06.2005 - 3 T 66/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erinnerung des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung; Befugnis des Gerichtsvollziehers bei der Räumungsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.09.2003 - 30 U 47/03
Zahlungsanspruch eines Kleingartenvereins auf einen Mitgliedsbeitrag eines …
Auszug aus LG Hagen, 23.06.2005 - 3 T 66/05
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts I2 vom 10.09.2003 (AZ: 30 U 47/03) wegen der Beitreibung von Kosten der Zwangsräumung wird für unzulässig erklärt, soweit die Zwangsvollstreckung wegen Kosten der Räumungsvollstreckung betrieben wird, die einen Betrag in Höhe von 2.650,09 EUR übersteigen.Mit Räumungsurteil des Oberlandesgerichts I2 vom 10.09.2003 (AZ: 30 U 47/03) wurde der Schuldner zur Räumung der von ihm innegehaltenen Kleingartenparzellen nebst Laube in der Dauerkleingartenanlage M e.V. in I verurteilt.
- BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 328/03
Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung …
Auszug aus LG Hagen, 23.06.2005 - 3 T 66/05
Im Rahmen der Räumungsvollstreckung gemäß § 885 Abs. 1 S. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher jedoch nicht berechtigt, Bauwerke abzureißen, Anpflanzungen auszugraben und den dabei anfallenden Schutt und Abfall wegschaffen zu lassen (vgl. BGH WM 2004, 1197, 1198).